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Der Bush-Besuch am 23. Februar in Mainz ist vorbei. Mainz war nicht "cosy"! Im Gegenteil: Die Isolation der Sicherheitszone machte Mainz zur Geisterstadt und verschaffte der Demonstration noch viel mehr Aufmerksamkeit als die ohnehin schon beachtenswerten 15.000 Demonstranten alleine geschafft hätten. Danke!

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Widerspruch gegen Schulschließung

Mainzer Anwalt lässt die Rechtmäßigkeit der Schließung der Grundschulen am 23.02.2005 gerichtlich überprüfen

Der Mainzer Rechtsanwalt Dr. Olaf Griebenow will die Schließung der Heinrich-Mumbächer-Grundschule in Mainz-Bretzenheim am Tag des Bush-Besuches nicht unwidersprochen hinnehmen. Im Ensemble der Grundrechtseinschränkungen, die an diesem Tag über Mainz und die Region verhängt wurden, nimmt diese Maßnahme eine besondere Stellung ein, da nicht nur die Kinder, nach landläufiger Meinung in ihrem Anspruch auf Bildung ohnehin allzu oft vernachlässigt, sondern natürlich auch die Eltern im Mainzer Vorort zu Betroffenen gemacht wurden, ohne dass dafür besondere Gründe vorgelegen hätten. Wir gegen hier die Stellungnahme von RA Griebenow im Wortlaut wider.

Widerspruch gegen Schulschließung

Wie alle Schulen in Mainz stellte auch die 4,5 km vom Stadtzentrum entfernte Heinrich-Mumbächer-Grundschule in Mainz-Bretzenheim den Schulbetrieb am 23.02.2005 ein und zwar begründet mit der "allgemeinen Sicherheitslage" und auf Grund "unkalkulierbarer Risiken". Gegen diesen in der Verwaltungssprache sogenannten Verwaltungsakt haben wir Widerspruch eingelegt. Wir sind der Auffassung, unsere Kinder haben nicht nur die Pflicht zum Schulbesuch, sondern ein Recht auf Bildung und auf freien Zugang zu den Bildungsstätten. Ausfall von Schulunterricht wird allerorts genug beklagt.

Wir waren und sind nicht bereit, den "Ausnahmezustand" angesichts des Besuches des amerikanischen Präsidenten hinzunehmen. Es geht hierbei um die grundsätzliche Frage, inwieweit der Besuch eines Staatoberhauptes, dazu führen darf, in das Leben einer ganzen Region einzugreifen. Die Schließung der Schulen ist insoweit nur ein Ausschnitt all der Einschränkungen, die die Bürger der Region hinzunehmen zu haben, aber es ist für uns Anlass genug, die Rechtmäßigkeit der Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. Zwar wurde die Einstweilige Verfügung gegen die Schließung abgelehnt, allerdings stellte das Verwaltungsgericht hierzu fest: "In der Kürze der dem Gericht zur Verfügung stehenden Zeit - der Schulbetrieb endet in der Mittagszeit - können die Erhebungen und Prüfungen, die für die Klärung der Rechtmäßigkeit der Schulschließungsverfügung erforderlich sind, nicht erfolgen."

Insofern hat das Gericht den Antrag abgelehnt, da "die Beeinträchtigungen, die der Antragssteller durch die Schließung der Schule hinzunehmen hat, gering sind". Eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Schulschließungen bleibt dem Hauptverfahren vorbehalten. Im nachhinein wurden unsere Erwartungen hinsichtlich der Sicherheitsbedenken der Schulen, der Polizei und der Stadtverwaltung bestätigt, als dass es in den vorgelagerten Stadtteilen wie ausgestorben war und nichts gegen die Aufrechterhaltung des Schulunterrichts gesprochen hätte.

Maßnahmen, wie die angesichts des Besuches von Herrn Bush, führen letztlich dazu, dass außer TeilnehmerInnen von Kundgebungen, der Presse und Sicherheitskräften sich niemand mehr auf der Straße zeigt. Solche Zustände sind für einen demokratischen Rechtsstaat ein Armutszeugnis.

Dr. Olaf Griebenow
Rechtsanwalt



Die Medien berichten über den Einsatz von RA Griebnow gegen die unverhältnismäßige Schulschließung u.a. bei

jurasmus.de und jurawelt (gleicher Wortlaut)
sowie anwalt.tv




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